In der Pädaudiologie erfolgt eine Gehörbestimmung bei Kindern, eine Abklärung möglicher Ursachen sowie die Therapie einer diagnostizierten Hörstörung. Die Therapie erfolgt oft interdisziplinär zwischen verschiedenen medizinischen Fachrichtungen, Pädagogen, Logopäden, Hörgeräteakustikern in enger Absprache mit den Eltern.
Die Häufigkeit der angeborenen kindlichen Schwerhörigkeit liegt bei 2,1 beidseitig und bei 0,6 einseitig schwerhörigen Kindern auf 1000 Neugeborene. Bei Kindern mit Risikofaktoren wie Frühgeburt, Sauerstoffmangel bei Geburt, familiären Hörstörungen, Schwangerschaftsinfektionen, chromosomalen Auffälligkeiten liegt die Prävalenz bei 2-3%; bei Frühgeborenen bei 3,1 % .
Die rechtzeitige Erkennung einer kindlichen Schwerhörigkeit ist erforderlich, da eine Reifung der zentralen Hörbahnen von einer frühzeitigen akustischen Stimulation abhängt.
Eine im frühen Kindesalter nicht erkannte Hörstörung kann sich nachhaltig auf Sprachentwicklung, kognitive Reifung, psychosoziale und emotionale Fähigkeiten der Betroffenen auswirken. Etwa 20 % der kindlichen Hörstörungen entwickeln sich im späteren Verlauf oder werden erst zu einem späteren Zeitpunkt manifest.
Von den bleibenden Hörstörungen unterscheidet man die passageren Hörstörungen. Hierunter versteht man das zeitweilige Auftreten von infektbedingten Schallleitungsschwerhörigkeiten infolge Tubenbelüftungsstörungen mit und ohne Paukenerguss. Unterschieden werden auch fluktuierende und progrediente Hörstörungen.
Ausbleibende oder verzögerte Reaktionen auf Geräusche beim Säugling, fehlende zweite Lallphase, verzögerte oder ausbleibende Sprachentwicklung, soziale Verhaltensauffälligkeiten beim Kleinkind sind Leitsymptome für das Bestehen einer Schwerhörigkeit. Häufiges Nachfragen, Lauterstellen des Fernsehgerätes sowie eine häufig undeutliche Artikulation beim Kleinkind können wegweisende Angaben für das Vorliegen von Paukenergüssen oder anderen Hörstörungen sein. Eine Hörstörung im Schulalter fällt eher durch nachlassende Konzentration, schlechtere Schulleistungen sowie Missverstehen von Lehreranweisungen auf.
Bei Vorliegen oben genannter Auffälligkeiten sollte eine Gehörabklärung des Kindes bei einem Pädaudiologen erfolgen.